Bundesdatenschutzgesetz – Neue Vorschriften durch Scoring-Novelle verschärft
Das bereits bestehende Datenschutzgesetz wurde
nochmals überarbeitet und verschärft
…insbesondere der § 42 a BDSG, hier zur Personendatenverarbeitung.
Gilt für Jeden, der Kundendaten und Mitarbeiterdaten auf seinen EDV
Anlagen gespeichert und verarbeitet hat! Siehe Bundesdatenschutzgesetz
Die Aufsichtsbehörde hat nunmehr erweiterte Befugnisse (§ 38 Abs. 5 Sätze 1 und 2
BDSG). Sie kann nunmehr bei allen Datenschutzverletzungen auch Maßnahmen zur
Beseitigung von Datenschutzverstößen anordnen.
Geeignete präventive Maßnahmen, etwa Zugangsbeschränkungen wie
auch Alarmanlagen und Einführung sicherer, dem Stand der Technik
entsprechender Verschlüsselungsverfahren sind zu treffen.
Ebenso wurde die Höhe der Bußgelder deutlich angehoben, von 25.000 EUR auf
50.000 EUR (§ 43 Abs. 3 Satz 1 BDSG), wobei eine weitere Erhöhung zum Zwecke
der Gewinnabschöpfung möglich ist (§ 43 Abs. 3 Satz 2 BDSG).
Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei einem Einbruch und dem
daraus resultierenden Diebstahl Ihres PC, Laptop und anderer Speichermedien,
Sie allein verantwortlich sind, dass diese Daten darauf nicht an die Öffentlichkeit
gelangen dürfen oder anderen zugänglich gemacht werden können.
Schutz und Sicherung ist gerade im Mittelstand Chefsache!
Dies muss bei der Gefahrenabwehr anfangen!
Daher sollten Sie ernsthaft über die Anschaffung eines Alarmsicherheitssystemes
nachdenken. Eines, welches gleichzeitig auch als Brandmeldeanlage in Verbindung
mit Rauchmeldern und als Notrufanlage genutzt werden kann, um auch so dem
Gesetz der Rauchmelderpflicht, wie in einigen Bundesländern schon vorge-
schrieben ist, nach zu kommen.
“Genau ein solches zum Patent angemeldetes Alarm-, Brandmelde- und
Notrufsystem möchten wir Ihnen hiermit vorstellen, welches außerdem
im Preis- Leistungs- Verhältnis seinesgleichen sucht”
Die Firma Trauth & Partner GmbH entwickelt und vertreibt unter dem Marken-
zeichen SECTRA kabellose Einbruch- und Brandmeldesysteme.
Dieses System erkennt den Einbrecher, bevor
er überhaupt in das Objekt eingedrungen ist!
Das SECTRA S 30-Alarmsystem ist modular aufgebaut und kann jederzeit den
weiteren Bedürfnissen angepasst werden. So kann es etwa mit Brand- und Rauch-
meldern kombiniert werden, um bei Feuer Alarm zu schlagen.
Elektrische Geräte, die am gleichen Stromkreis wie das Alarmsystem hängen,
können aus der Ferne ein – und ausgeschaltet werden. Sie können die gesamte
Anlage per Telefon oder Handy von jedem Ort der Erde aus abfragen und fern-
steuern.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit einem unserer Sicherheitsberater in
Ihrer Nähe und lassen Sie sich die Absicherung Ihres Objektes, durch die Vor-
führung einer SECTRA® Alarmanlage, einfach mal kostenlos demonstrieren.
